Steuerberatung Nürnberg: Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens (ELStAM)

Von Thomas Klask am 12. Dezember 2012 um 14:34

Das Bundesministerium der Finanzen hat das vorläufigen Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber und Anwendungsgrundsätze für den Einführungszeitraum 2013 bekannt gegeben. Seit dem 1.11.2012 können die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 1.1.2013 abrufen; grundsätzlich besteht dazu die Pflicht für laufenden Arbeitslohn, der für das Kalenderjahr 2013 gezahlt wird. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber die ELStAM spätestens für den letzten in 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum (i.d.R. Dezember 2013) abzurufen und anzuwenden hat. In 2013 kann das Lohnsteuerabzugsverfahren demnach nach Maßgabe der Regelungen für das Papierverfahren oder für das ELStAM-Verfahren durchgeführt werden. Solange der Arbeitgeber in 2013 das ELStAM-Verfahren nicht anwendet, sind weiterhin die Papierbescheinigungen (insb. Lohnsteuerkarte 2010, Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2010, 2011 oder 2013 des Finanzamts) zu verwenden, wobei die zuletzt ausgestellte amtliche Bescheinigung maßgebend ist.
Für den Fall unzutreffender ELStAM wegen abweichender Meldedaten und aus anderen Gründen gelten besondere Regelungen. Ebenso für den erstmaligen Einsatz des ELStAM-Verfahrens nach dem Starttermin, die Anwendung/Nichtanwendungen der abgerufenen ELStAM, etc.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns.

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