Steuerberatung Nürnberg: Sicherheitszertifikat ab 1.9.2013 zwingend für Lohnsteuer und Umsatzsteuer

Von admin am 10. Juli 2013 um 11:34

Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen elektronisch mit Sicherheitszertifikat übermittelt werden
Arbeitgeber und Unternehmer müssen spätestens ab 1.9.2013 ihre Lohnsteuer-Anmeldungen und ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mithilfe eines Sicherheitszertifikats ans Finanzamt übermitteln. Diese authentifizierte, also eindeutig einem Unternehmen zuzuordnende Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Zwar besteht die Regelung hierzu bereits seit dem 1.1.2013. Nach Ablauf einer großzügigen Übergangsfrist, die nun am 31.8.2013 endet, sind Übermittlungen an das Finanzamt ohne Registrierung nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund verschicken die rheinland-pfälzischen Finanzämter in den nächsten Tagen rund 40.000 Informationsschreiben an Unternehmen, die bislang ohne Sicherheitszertifikat übermittelt haben. Sollte die hierfür erforderliche Registrierung bis zum 31.8.2013 nicht erfolgt sein, können die Steuer(vor)anmeldungen nicht vom Finanzamt bearbeitet werden. Die betroffenen Unternehmer müssen in diesem Fall mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser kann bis zu 10 % der angemeldeten Steuer betragen.
Vorteil dieser Art der Datenübermittlung: Durch die papierlose Kommunikation, bei der eine Unterschrift nicht mehr erforderlich ist, werden Zeit und Kosten gespart.
Wie funktioniert die Authentifizierung und wo ist das Sicherheitszertifikat erhältlich?
Das erforderliche Zertifikat – in diesem Fall für Organisationen – gibt es kostenlos nach einer Registrierung unter www.elsteronline.de. Es ist zu empfehlen, die Registrierung mit der Steuernummer des Unternehmens durchzuführen. Zur Vermeidung von Verspätungsschlägen sollte dies bereits jetzt erfolgen, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tage dauern kann.
Eine genaue Schritt für Schritt-Anleitung zur Registrierung für Unternehmen findet sich unter www.fin-rlp.de/home/elster.
Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen sind im Internet unter www.elster.de zu finden.
Für Rückfragen steht die ELSTER-Hotline unter: 0800 52 35 055 oder per E-Mail unter: hotline@elster.de zur Verfügung.

OFD Koblenz, Pressemeldung v. 8.7.2013