Steuerberatung Nürnberg / Wirtschaftsprüfung Nürnberg: Latente Steuern – Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vs. Auffassung des IDW

Von Thomas Klask am 04. Dezember 2012 um 11:04

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat mit Datum 12.10.2012 eine Verlautbarung zum Ansatz von Rückstellungen für latente Steuern in der Handelsbilanz veröffentlicht. Darin weicht sie in mehreren Punkten von der Auffassung des IDW ab. Beispielsweise sind nach IDW RS HFA 7 auch kleine Personengesellschaften und nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden, zum Ausweis passiver latenter Steuern verpflichtet. Nach Meinung der BStBK, gilt diese Vorschrift gerade nicht für Einzelkaufleute, nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften, welche die Erleichterung des § 274 a Nr. 5 HGB in Anspruch nehmen. Weiterhin angesprochen werden in diesem Zusammenhang Fragen zur Anwendung des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für latente Steuern, zur Saldierung aktiver mit passiver latenter Steuer und zur Abzinsung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 | 

Keine Kommentare

Derzeit gibt es noch keine Kommentare

RSS-Feed für Kommentare dieses Beitrags

Tut uns leid, aber die Kommentar-Funktion ist momentan deaktiviert.