Angaben zur Grundsteuer-Erklärung
Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück / Immobilie eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Also eine Steuererklärung. Diese Erklärung muss elektronisch eingereicht werden. Dies wird ab 01.07.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist (derzeit) jedoch bereits der 31.10.2022.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgt in der Regel per öffentlicher Bekanntmachung. Sie erhalten also kein Schreiben vom Finanzamt per Post. Jeder, der Grundvermögen besitzt ist betroffen.
Für jedes Objekt benötigen wir für Ihre Erklärung insbes. diese Angaben und Unterlagen:
- Lage des Grundstücks (Adresse)
- Lage Land- und Forstwirtschaft (LuF Grundstücke sind auch betroffen).
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
- Fläche des Grundstücks in qm
- Grundfläche des Gebäudes
- Gesamtfläche des Gebäudes
- (ggf. anteilige) Wohnfläche (wichtig)
- mehrere Gemeinden [ja/nein]
- Eigentumsverhältnisse: wer steht im Grundbuch
- Miteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
- Nutzungsart
- Baudenkmal [ja/nein]
- ggf. Abbruchverpflichtung
Sie finden diese Daten zum Beispiel im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchauszug, im alten Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid, in einer Teilungserklärung.
Sollten diese erforderlichen grundstücksbezogenen Daten nicht auffindbar sein, kann eine Flurkarte beim Vermessungsamt und ein Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
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