Minijobgrenze und Mindestlohn werden ab Oktober 2022 angehoben
Der Mindestlohn wird mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht.
Ebenfalls ab 01.10.2022 soll die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs) angehoben werden, die aktuell noch bei 450 Euro liegt.
Die neue Geringfügigkeitsgrenze soll sich dynamisch aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum geltenden Mindestlohn berechnen. Für Oktober 2022 ergibt sich mit dieser Formel eine Grenze von 520 Euro, die der Arbeitnehmer durchschnittlich, im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, verdienen darf.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (sog. Midi-Jobs) wird am 01.10.2022 auf 1.600 Euro, statt bisher 1.300 Euro, angehoben.
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