Steuerberatung Nürnberg: Jahressteuergesetz 2013 nach Verabschiedung durch Bundestag
Am 25.10.2012 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet. Auszugsweise betreffen die Änderungen folgende Gesetze:
Änderungen des Einkommensteuergesetzes:
Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Freiwilligendienstleistenden;
Nachteilsausgleich für Elektromobilität (Bei Dienstwagen soll der Listenpreis für die 1%-Regelung um die Kosten des Batteriesystems höchstens um 10.000 € reduziert werden);
Beschränkung der Verluste, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Abschaffung der „Goldfinger“-Steuerspar-Modells);
Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau (gemeinsame Prüfungen von Zoll- und Finanzverwaltung);
Steuerabstandnahme bei Kapitalerträgen (kein Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge aus Genussrechten und gewährte Arbeitnehmerbeteiligungen, bei Gewinnausschüttungen von GmbH`s erfolgt nur Abstandnahme bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung – nicht bei Freistellungsauftrag);
Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer;
Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Änderungen des Umsatzsteuergesetzes:
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG (u.a. für bestimmte Heilbehandlungsleistungen, Betreuungsleistungen, Wohlfahrtsleistungen, Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern, nicht jedoch – wie geplant – für Bildungsleistungen);
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Ausweitung auf Lieferungen von Erdgas und Elektrizität und Beendigung bei Personenbeförderungsleistungen durch ausländische Unternehmer);
Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungstücken (Einschränkung der Umsatzsteuer-ermäßigung für Kunsthändler und Pauschalmarge bei Differenzbesteuerung).
Änderungen des Gewerbesteuergesetzes und der Gewerbesteuer-DV:
Sonderregelung bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Ausweitung von Windkraftanlagen auf solare Strahlungsenergie, zugleich Beschränkung auf Gewerbetreibende, die ausschließlich Anlagen zur Energieerzeugung aus Wind- und solarer Strahlungsenergie betreiben).
Am 23.11.2012 verweigerte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen.