Steuerberatung Nürnberg: Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 17a UStDV)
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen werden, nachdem die mit Wirkung vom 1.1.2012 als weitgehend einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftlichen Lieferungen in § 17a UStDV geschaffene sogenannte Gelangensbestätigung in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt hat. Mittels einer neuen Verordnung sollen weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden. Insbesondere wird zugelassen, dass der Unternehmer das Vorliegen der innergemeinschaftlichen Lieferungen mit einer Bescheiniung des von ihm beauftragten Spediteurs belegen kann. Der Unternehmer kann den Nachweis auch mit anderen Belegen und Beweismitteln führen, aus denen sich das Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet nachvollziehbar und glaubhaft ergibt. Die sog. Gelangensbestätigung gilt damit nur als eine mögliche Form des Belegwesens.