BFH Beschluss vom 11. Januar 2017 : Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse
Von admin am 16. Januar 2017 um 09:50
Urteil vom 20.9.2016 X R 23/15
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. September 2016 X R 23/15 unterliegen die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, dann vielmehr dem regulären Einkommensteuertarif.
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