Umsatzsteuer im Begräbniswald

Von admin am 13. November 2017 um 08:50

Urteil vom 21.6.2017 V R 3/17
Urteil vom 21.6.2017 V R 4/17

Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung umsatzsteuerfrei sein. Erforderlich ist hierfür nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 2017 V R 3/17 und V R 4/17, dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, so dass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind.

Bundesfinanzhof
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