Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuer-Erklärung bis 31. Oktober 2022

Von Thomas Klask am 08. April 2022 um 12:40

Für alle Grundstücke muss im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden. Hintergrund ist das Grundsteuerreformgesetz, welches darauf abzielt die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks mit neuen Berechnungsmethoden abzubilden. Grundstücke und Immobilien werden neu bewertet. Ab 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer auf Basis der neuen Bewertung zu zahlen.

Bitte kommen Sie zeitnah bezüglich notwendiger Vorarbeiten auf uns zu.

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